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   LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18   

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https://dejure.org/2018,50615
LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18 (https://dejure.org/2018,50615)
LG Bonn, Entscheidung vom 24.08.2018 - 3 O 68/18 (https://dejure.org/2018,50615)
LG Bonn, Entscheidung vom 24. August 2018 - 3 O 68/18 (https://dejure.org/2018,50615)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Der Umstand, dass das "ewige" Widerrufsrecht des nicht ordnungsgemäß belehrten Verbrauchers keiner gesetzlichen Ausübungs- oder Ausschlussfrist unterliegt, führt indes nicht dazu, dass es ungeachtet der Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB gleichsam unbegrenzt ausgeübt werden könnte; vielmehr gelten für ein unbefristetes Widerrufsrecht prinzipiell die gleichen Beschränkungen wie für andere, nicht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebundene Gestaltungsrechte (OLG Köln, 25.01.2012, Az. 13 U 30/11, juris, Rn. 21; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15, juris, Rn. 39).

    Einen gesetzlichen Ausschluss des Instituts der Verwirkung hat der Gesetzgeber auch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften nicht eingeführt und damit zugleich zu erkennen gegeben, diesem Institut grundsätzlich schon immer Relevanz im Bereich der Verbraucherwiderrufsrechte zuzuerkennen (vgl. (BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15, Rn. 39, juris unter Verweis auf BT-Drucks. 18/7584, S. 147; Omlor, NJW 2016, 1265, 1268).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 40 -, juris).

    Das führt aber nicht dazu, dass in einer solchen Konstellation der Einwand der Verwirkung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2017 - 12 U 179/17 -, juris).

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Der Umstand, dass das "ewige" Widerrufsrecht des nicht ordnungsgemäß belehrten Verbrauchers keiner gesetzlichen Ausübungs- oder Ausschlussfrist unterliegt, führt indes nicht dazu, dass es ungeachtet der Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB gleichsam unbegrenzt ausgeübt werden könnte; vielmehr gelten für ein unbefristetes Widerrufsrecht prinzipiell die gleichen Beschränkungen wie für andere, nicht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebundene Gestaltungsrechte (OLG Köln, 25.01.2012, Az. 13 U 30/11, juris, Rn. 21; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15, juris, Rn. 39).

    Das erforderliche Zeitmoment liegt angesichts eines über zehnjährigen Zeitraums zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Widerrufs vor (Vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - I-13 U 30/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 12 U 183/16 -, juris).

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 12 U 179/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Das führt aber nicht dazu, dass in einer solchen Konstellation der Einwand der Verwirkung grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2017 - 12 U 179/17 -, juris).

    Je deutlicher das Zeitmoment ausgeprägt ist, umso weniger Anforderungen werden an das Umstandsmoment gestellt (OLG Köln, Beschluss vom 27. November 2017 - 12 U 179/17 -, juris).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Vielmehr definiert dieser lediglich den Begriff der "Vertragsurkunde" ohne daraus zu schließen, dass eine solche vorgelegt werden müsse (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16 -, juris).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Zwar liegt in der Rückführung des Darlehens und Ablösung im Jahr 2010 ein bloßes vertragsgemäßes Verhalten, welches für sich genommen regelmäßig nicht geeignet ist, ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten zu begründen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes konnte ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln (BGH, Beschl. v. 25.10.2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 7; BGH, Beschl. v. 17.01.2017 - XI ZR 170/16, Rn. 6; BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, juris).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGHZ 180, 123 ff.; BGH, NJW 15, 3441; BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris, Rn. 18) - eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen gezogen hat.
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Das erforderliche Zeitmoment liegt angesichts eines über zehnjährigen Zeitraums zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Widerrufs vor (Vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - I-13 U 30/11 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 12 U 183/16 -, juris).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGHZ 180, 123 ff.; BGH, NJW 15, 3441; BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris, Rn. 18) - eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen gezogen hat.
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Bonn, 24.08.2018 - 3 O 68/18
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGHZ 180, 123 ff.; BGH, NJW 15, 3441; BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris, Rn. 18) - eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen gezogen hat.
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • OLG Köln, 13.04.2016 - 13 U 241/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Düsseldorf, 10.11.2017 - 18a O 48/17
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16
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